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Darf man überall Erdsonden bohren? 

Das hängt vom Standort und den geologischen Gegebenheiten ab. In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Regelungen und Schutzgebiete bezüglich einer Erdsondenbohrung. 

Wichtige Kriterien

Wer eine Erdsondenbohrung plant, muss verschiedene technische und rechtliche Vorgaben beachten. Zu den wichtigsten Faktoren zählen:

Grundwasserschutzzonen

In Zonen wie S1 oder S2 ist eine Erdsondenbohrung in der Regel verboten. Diese Gebiete dienen dem Trinkwasserschutz und unterliegen strengen Auflagen.

Geologie und Erdbebenzonen

Die Beschaffenheit des Untergrunds, die Bohrtiefe und das regionale Erdbebenrisiko können die Machbarkeit beeinflussen oder zusätzliche Sicherheitsmassnahmen erfordern.

Maximale Bohrtiefe

Die zulässige Tiefe einer Erdsonde ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen liegt die maximale Bohrtiefe bei 300 Metern.

Vor jeder Bohrung ist eine sorgfältige Standortprüfung und eine behördliche Bewilligung erforderlich. Diese wird in der Regel nur erteilt, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

Wo findet man heraus ob eine Erdsondenbohrung erlaubt ist?

Der einfachste Weg, um die Bauregulation für ein Grundstück herauszufinden, empfiehlt sich eine online-Abfrage via UVEK-Tool. Mit der Eingabe der Adresse findet man alle Angaben zu Schutzzonen und -gebieten, zur maximalen Bohrtiefe und zu möglichen Verboten. 

Weitere Anhaltspunkte können die kantonalen Geoinformationsseiten (GIS) bieten.

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